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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung:
Die Anmeldung muss schriftlich (mit dem nebenstehenden Vordruck) nach der 3. Unterrichtsstunde erfolgen. Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Teilnehmervertrags.

Gebühren und Kündigung:
Die Monatsbeiträge werden 3x jährlich im Mai (1.01.- 30.04.), im August (1.05.- 31.08.) und im Dezember (1.09.- 31.12.) per Lastschrift eingezogen. Bei Einstieg während des laufenden Schuljahres, erfolgt eine anteilige Abbuchung ab dem 1. Unterrichtsbesuch. Sollte der Mitgliedsbeitrag nicht abgebucht werden können, entstehen für jeden Abbuchungsversuch Kosten, welche Ihnen belastet werden.

Das KROSS - Jahr ist in 2 Halbjahre unterteilt:
1. Halbjahr: 01. 09. – 28. 02.
2. Halbjahr: 01. 03. – 31. 08.

KROSS - Teilnahmegebühr:
12 Euro pro Monat für Mitglieder im VfL Waiblingen
20 Euro pro Monat für Nichtmitglieder

Kündigungen sind zum Halbjahresende möglich und schriftlich bei der KROSS- Leitung einzureichen. Eine bestehende Mitgliedschaft im VfL Waiblingen muss ggf. gesondert gekündigt werden.

Ferienregelung:
Während der Schulferien und an den beweglichen Ferientagen ruht der Übungsbetrieb des KROSS. Auf spezielle Ferienaktivitäten des KROSS werden Sie hingewiesen.
Die Ferienregelung kann von den jeweiligen Schulferien um bis zu 3 Ferientage abweichen.
(Der Übungsbetrieb ruht außerdem in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien).

Unterrichtsausfall:
a)Bei gelegentlichen Ausfällen durch Ausfall einer Übungsstätte bemüht sich die KROSS -Leitung um Alternativen, ist jedoch nicht verpflichtet, die Übungsstunden nachzuholen.
b)Bei gelegentlichen Ausfällen durch Krankheit von Lehrkräften bemüht sich die KROSS- Leitung um Vertretung. Kann keine Vertretung stattfinden, müssen die Übungsstunden nicht nachgeholt werden.
In beiden Fällen besteht für die Teilnehmer kein Anspruch auf Erstattung anteiliger Kursgebühren.

Veröffentlichung:
Wir stellen Fotos, die im Laufe des Sportjahres gemacht werden auf unsere Homepage. Die Bilder werden im Vorfeld sorgfältig ausgesucht, so dass keine kompromittierenden Inhalte gezeigt werden. Selbstverständlich werden die Namen nicht erwähnt. Sollten Sie es trotzdem nicht wünschen, dass Bilder ihres Kindes veröffentlicht werden, bitten wir Sie uns zu benachrichtigen. Wir werden diese Bilder dann nicht verwenden!

Hausordnung:
Für die Teilnehmer sind die Hausordnungen der genutzten Sporthallen und Räume verbindlich.

Gültigkeit der Geschäftsbedingungen:
Sollte ein Teil der Geschäftsbedingungen nicht gültig sein, bleiben die restlichen Teile des Gesamtvertrages dennoch gültig.

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